Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dresden Event GmbH für die Festspielzeit 2011

I. Allgemeines – Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Die Dresden Event GmbH ist Veranstalter der Zwingerfestspiele Dresden.
  2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis bezüglich des Erwerbs und der Nutzung der Eintrittskarten für die Zwingerfestspiele 2011 zwischen der Dresden Event GmbH und dem Kartenerwerber/Kartennutzer – nachstehend einheitlich „Erwerber“ genannt. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages zum Erwerb der Eintrittskarten und zum Besuch der Veranstaltung der Zwingerfestspiele.
  3. Vertragspartner auf Erwerberseite ist der Besteller der Eintrittskarte. Ist der Besteller der Eintrittskarte nicht die natürliche Person, welche die Eintrittskarte tatsächlich nutzt, so ist der tatsächliche Nutzer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter berechtigt und verpflichtet. Vertragspartner des Erwerbers hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung der Zwingerfestspiele und sämtlicher vertraglichen Leistungen, welche der Erwerb der Eintrittskarte gewährt, ist die Dresden Event GmbH.
  4. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  5. Bei der Abwicklung des Kaufs von Eintrittskarten zu den von der Dresden Event GmbH  veranstalteten Zwingerfestspielen über externe Vertriebspartner gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie diesen nicht widersprechen.
  6. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Dresden Event GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote im Internet, in Prospekten, Anzeigen, Programmheften und sonstigen Publikationen stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Erwerber/Besucher dar, bei der Dresden Event GmbH Eintrittskarten zu bestellen. Künstlerische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Erwerber verbindlich sein Vertragsangebot auf Abschluss eines Vertrages zum Besuch der Zwingerfestspiele. Die Bestellung kann schriftlich, per Telefon, Fax, E-Mail oder Online-Buchung (Internet) erfolgen.
  3. Nach Abgabe des Vertragsangebotes erhält der Erwerber eine Zugangsbestätigung. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung im Sinne einer verbindlichen Annahme des Vertragsangebotes durch die Dresden Event GmbH dar.
  4. Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen des Vertrages und den Erwerb einer Eintrittskarte besteht, auch im Fall einer Erklärung über die grundsätzliche Verfügbarkeit von Eintrittskarten für eine bestimmte Aufführung sowie im Fall der Zusendung einer Zugangsbestätigung, nicht. Die Dresden Event GmbH ist berechtigt, die Annahme des Vertragsangebotes - etwa nach Prüfung der Bonität des Erwerbers - abzulehnen oder mengenmäßig zu begrenzen.
  5. Der Erwerber ist an seine Bestellung/sein Vertragsangebot bis vier Wochen ab dem Eingang bei der Dresden Event GmbH gebunden.
  6. Die Dresden Event GmbH ist berechtigt, das Vertragsangebot des Erwerbers/Besuchers innerhalb dieses Zeitraumes mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail anzunehmen. Nach Ablauf der Frist gilt das Vertragsangebot als abgelehnt. Insbesondere bei kurzfristigen Bestellungen und beim Verkauf an der Tageskasse kann die Vertragsannahme auch durch die Übermittlung oder Aushändigung der Eintrittskarten erfolgen.
  7. Ein Rücktritt oder Umtausch ist ab Vertragsannahme ausgeschlossen.

III. Bezahlung, Preise, Ermäßigungen

  1. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung nach Ziff. II.6 hat der Erwerber ohne weitere Aufforderung innerhalb von 21 Tagen vom Tag der Versendung der Auftragsbestätigung an gebühren- und spesenfrei den Gesamtwert der Eintrittskarten zuzüglich Vorverkaufsentgelt sowie Porto und Versandspesen auf ein in der Auftragsbestätigung angegebenes Konto zu bezahlen. Bei Bestellungen bis max. 28 Tagen vor dem Spieltag ist der Betrag sofort zur Zahlung fällig.
  2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto maßgeblich.
  3. Beim Verkauf an der Tageskasse ist der Gesamtwert der Eintrittskarten sofort zu entrichten.
  4. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig innerhalb der Frist nach Ziff. III.1, so ist die Dresden Event GmbH berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Die angebotenen Preise gelten bis auf Widerruf und beinhalten in Summe die gesetzliche Umsatzsteuer. In den angebotenen Preisen sind nicht enthalten Porto oder etwaige andere Gebühren.
  6. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der volle Eintrittspreis zu entrichten.

IV. Kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht

Nach Vertragsschluss besteht kein gesetzliches Recht des Erwerbers zum Rücktritt oder zum Widerruf des Vertrages. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht auch nach den Regelungen des Fernabsatzrechts nicht, § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.

V. Versand der Eintrittskarten, Gefahrübergang, Verlust

  1. Der Erwerber hat die ihm gelieferten Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot und der Auftragsbestätigung zu vergleichen und eine Falschlieferung nach Erhalt der Eintrittskarten schriftlich (per Brief, Fax oder per E-Mail) gegenüber der Dresden Event GmbH anzuzeigenMit Übergabe der Eintrittskarten geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Erwerber über.
  2. Werden die Eintrittskarten auf Wunsch des Erwerbers versandt, geht die Gefahr des Unterganges, des Verlustes der Karten oder eine Verspätung der Übersendung mit der Übergabe an die Post oder an ein sonstiges Zustellunternehmen oder einen Botendienst auf den Erwerber über.
  3. Die Dresden Event GmbH übernimmt keine Haftung für eventuell auf dem Postweg bzw. Transport verloren gegangene Eintrittskarten bzw. für die korrekte Zustellung durch Dritte wie die Post oder einen Botendienst sowie Schadenersatzansprüche, die aus der Nichtzustellung von Eintrittskarten resultieren.
  4. Bei Verlust von Eintrittskarten oder einer sonstigen Zutrittsberechtigung wird von der  Dresden Event GmbH kein Ersatz geleistet. Eintrittskarten dürfen ebenso nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden.

VI. Gewerblicher Wiederverkauf

  1. An jeden Erwerber als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden maximal 10 Eintrittskarten verkauft. Die Weitergabe einer erworbenen Eintrittskarte ist auf eine Weitergabe an Privatpersonen beschränkt.
  2. Jedweder gewerbliche Weiterverkauf oder sonstige gewerbliche Vermarktung, auch einer einzelnen Eintrittskarte durch einen Erwerber, der Verbraucher ist, ist untersagt. Im Fall der schuldhaften Verletzung der Pflicht nach Ziff. VI.1 schuldet der gewerbliche Wiederverkäufer der Dresden Event GmbH die Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe beträgt das Sechsfache des jeweils auf der Eintrittskarte abgedruckten Preises je verkaufter bzw. angebotener Eintrittskarten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Dresden Event GmbH bleibt vorbehalten.
  3. Mit gewerblichen Vertragspartnern können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

VII. Leistungsumfang, Leistungsänderungen und -einschränkungen

  1. Die vertragliche Leistung der Dresden Event GmbH besteht in dem Besuch des Erwerbers an der Aufführung zu dem vereinbarten Termin und auf dem vereinbarten Sitzplatz sowie in der Zurverfügungstellung der vereinbarten oder ausgeschriebenen Nebenleistung.
  2. Der Dresden Event GmbH bleiben Besetzungsänderungen grundsätzlich vorbehalten. Vorankündigungen über Besetzungen stellen keine zugesicherte Eigenschaft der Aufführung dar.
  3. Der Dresden Event GmbH bleiben Änderungen im Verlauf der Inszenierung, des Veranstaltungsbeginns, der Veranstaltungsstätte oder sonstiger Umstände der Aufführung und der vertraglichen Nebenleistungen vorbehalten. Solche Änderungen begründen Ansprüche des Erwerbers, insbesondere auf Rücktritt oder Minderung des vereinbarten Entgelts, nicht, soweit solche Änderungen von der Dresden Event GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und nicht wesentlich sind.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aufgrund technischen Versagens, behördlicher Anordnung oder schlechter Witterung insbesondere starken Dauerregens, Hagel oder Sturm in eine andere, fußläufig erreichbare und überdachte Spielstätte zu verlegen. Die Entscheidung des Umzugs trifft der Veranstalter bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Die Karten behalten damit ohne Preisnachlass ihre volle Gültigkeit auch wenn die Ausweichspielstätte mit der Originalspielstätte nicht zur vergleichen ist. Der Veranstalter hat das Recht die Inszenierung der Ausweichspielstätte anzupassen und dem Ort geschuldete  Änderungen vorzunehmen.
  5. Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, die Veranstaltung aufgrund technischen Versagens, behördlicher Anordnung, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) oder schlechter Witterung insbesondere Regen, Hagel oder Sturm abzusagen. Die Absage kann bis 60 Minuten nach der angekündigten Beginnzeit erfolgen. Die Entscheidung obliegt der Festspielleitung und erfolgt von dieser vor Ort. Im Falle der Absage bis zur 60. Spielminute einer bereits begonnenen Veranstaltung können die jeweiligen Eintrittskarten bis zu zwei Monate nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Rückzahlung des Kartenpreises bei jener/m Kartenverkaufsstelle/ Vertriebspartner zurückgegeben werden, bei der/m sie bezogen wurden. Danach sind Ansprüche ausgeschlossen. Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden jedenfalls keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel, Vorverkaufsgebühren oder Versandspesen) ersetzt. Bei einer Spieldauer von mehr als 60 Minuten ist jeglicher Ersatz ausgeschlossen.

VIII. Einlassvoraussetzungen und Einlasszeiten

  1. Der Einlass setzt die Vorlage der erworbenen Eintrittskarten im Original voraus.
  2. Die erworbenen Eintrittskarten gewähren einen Zugangsanspruch zur Aufführung nur während der ausgeschriebenen Einlasszeiten.
  3. Trifft ein Erwerber erst nach dem Beginn der Aufführung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den Zugang und den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Die Dresden Event GmbH kann einen verspäteten Zugang inszenierungsbezogen regeln und einen Späteinlass unter Berücksichtigung des Verlaufs der Aufführung ausschließen.
  4. Das von der Dresden Event GmbH zur Regelung des Einlasses eingesetzte Personal ist berechtigt und von der Dresden Event GmbH bevollmächtigt, eine verbindliche Entscheidung über den verspäteten Einlass zu treffen.

IX. Hausrecht, Verhalten während der Aufführung

  1. Die Dresden Event GmbH übt in dem Gelände der Aufführungsstätte das (abgeleitete) Hausrecht aus.
  2. Der Einlass zu den Aufführungen ist nur in einer dem Charakter der Zwingerfestspiele objektiv angemessenen Bekleidung zulässig.
  3. Der Erwerber hat sich während der Aufführung unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Zwingerfestspiele so zu verhalten, dass die Aufführung sowie andere Besucher nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Der Erwerber hat sicher zu stellen, dass Mobiltelefone rechtzeitig vor Beginn der Aufführung ausgeschaltet sind.
  4. Das Mitbringen und/oder der Verzehr von Speisen und Getränken sind während der Aufführung selbst grundsätzlich nicht gestattet. Gefährliche oder sperrige Gegenstände (ausgenommen Hilfsmittel für behinderte Personen) dürfen in die Aufführungsstätte grundsätzlich nicht mitgenommen werden.
  5. Erwerbern kann der Zutritt zur Aufführungsstätte und die Teilnahme an der Aufführung verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Erwerber, insbesondere wiederholt, gegen diese Vertragsbestimmungen verstößt oder die Aufführung oder andere Besucher stört.
  6. Das von der Dresden Event GmbH eingesetzte Personal ist berechtigt und bevollmächtigt, Erwerber, welche die Aufführung oder andere Besucher objektiv stören, in Ausübung des abgeleiteten Hausrechts der Dresden Event GmbH von der Aufführung - auch nach deren Beginn - auszuschließen und aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen, wobei eine solche Maßnahme eine Abmahnung nicht voraussetzt, wenn das Fehlverhalten des Erwerbers objektiv so schwerwiegend ist, dass ein sofortiger Ausschluss und Verweis gerechtfertigt ist.

X. Haftungsbeschränkungen

  1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Dresden Event GmbH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Dresden Event GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  2. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Dresden Event GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
  3. Da die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann, haftet die Dresden Event GmbH nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots und für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
  4. Die Dresden Event GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf der Website des Online Shops. Soweit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist die Dresden Event GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte macht sich die Dresden Event GmbH nicht zu Eigen. Sofern die Dresden Event GmbH Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, wird der Zugang zu diesen Seiten sofort gesperrt.
  5. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Verantwortung für die künstlerische Inszenierung der Aufführungen.

XI. Veranstaltungsort

  1. Beim Veranstaltungsort „Dresdner Zwinger“ handelt es sich um ein historisches Gelände, dessen Benützung auf eigene Gefahr des Besuchers erfolgt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die durch Unachtsamkeit der Besucher bei Benutzung des Geländes verursacht wurden. Gleiches gilt bei oben beschriebener Ausweichspielstätte.
  2. Bei TV Übertragungen, sowie sonstigen Bild- und Tonaufnahmen erteilt der Besucher dem Veranstalter, sowie der übertragenden oder aufnehmenden Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
  3. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, Flaschen, Gläsern, Dosen, Stöcken, Waffen, Tieren und Feuerwerksartikel sind verboten.
  4. Der Erwerber verpflichtet sich jegliche Störung der Kulturveranstaltungen zu unterlassen, und sich den Anweisungen des Ordnerdienstes zu unterwerfen, sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung des Veranstalters oder des Ordnerdienstes zu verlassen.
  5. Der Erwerber verpflichtet sich, sich einer für das Veranstaltungsgelände bestehenden „Hausordnung“ zu unterwerfen.

XII. Gewerbliche Schutzrechte, Bild- und Tonrechte

  1. Sämtliche Rechte an den Aufführungen, den Programmheften und sonstigen begleitenden Unterlagen und alle gewerblichen Schutzrechte stehen ausschließlich den darin bezeichneten Rechteinhabern bzw. der Dresden Event GmbH zu.
  2. Das Fotografieren, Filmen, Herstellen von Ton- und Videoaufzeichnungen oder sonstiger Bild und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Jedwede Geräte, die zu entsprechenden Aufzeichnungen geeignet sind, dürfen bei den Aufführungen nicht mitgeführt und/oder betrieben werden.

XIII. Datenschutz

  1. Der Erwerber nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der vom Kunden der Dresden Event GmbH zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (Name, Wohnanschrift, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc.) von der Dresden Event GmbH für die Vertragsabwicklung, die Abrechnung sowie auch für Zwecke des eigenen Marketings gegenüber dem Kunden für die Errichtung einer Kundendatei, die bedarfsgerechte Gestaltung der Angebote der Dresden Event GmbH, die Marktforschung und Werbung der Dresden Event GmbH verwendet und auch elektronisch bearbeitet werden können.
  2. Diese Einwilligung kann jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft vom Erwerber widerrufen werden. Die Dresden Event GmbH erteilt dem Erwerber unentgeltlich Auskunft über deren von der Dresden Event GmbH gespeicherte personenbezogenen Daten.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches materielles Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird, soweit zulässig, das für den Sitz der Dresden Event GmbH örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Erwerber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.